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OLG Hamm, 19.04.1989 - 26 U 70/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18
Nicht jeder Rechnungsprüfungsfehler rächt sich!
Die Klägerin kann vom Beklagten als dem gesetzlichen Erben des verstorbenen Architekten keinen Schadensersatz gemäß § 635 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung - künftig BGB a.F. (Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB) - i.V.m §§ 1922, 1936, 1967 BGB wegen Überzahlung der Firma H. verlangen (zur Eröffnung des Anwendungsbereichs von § 635 BGB a.F. - und nicht der positiven Forderungsverletzung - im Falle der unterbliebenen oder fehlerhaften Rechnungsprüfung durch den mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten siehe: OLG Hamm, Urteil vom 19. April 1989 - 26 U 70/88 - juris Rn. 33; BGH, Urteil vom 21. Mai 1981 - VII ZR 128/80 - BauR 1981, 482). - OLG Köln, 29.08.2006 - 9 U 152/04 Dass dem Beklagten die Rechnungsprüfung, die eine Hauptpflicht des Architekten darstellt, deren Verletzung Schadensersatzansprüche nach § 635 BGB a. F. nach sich ziehen kann (BGH NJW 1981, 2182; OLG Hamm, Urteil vom 19.04.1989, 26 U 70/88;… Werner/Pastor, Baurecht, 11. Aufl., 1503 f.), übertragen war, ist unstreitig, und es steht auch fest, dass der Beklagte diese Pflicht schuldhaft verletzt hat.